MOTORRAD, MOFA, ROLLER
FÜHRERSCHEINKLASSE A
Die Zweirad-Führerscheinklasse A erlaubt das Fahren eines Kraftrads (Motorrad), auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Für den Direkterwerb liegt das Mindestalter bei 24 Jahren. Bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 bei 20 Jahren. Eingeschlossen sind die Klassen A2, A1 und AM.
FÜHRERSCHEINKLASSE A2
Die Führerscheinklasse A2 erlaubt das Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von maximal 35 kW, bei denen das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht 0,2 kW pro Kilogramm nicht übersteigt.
Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A2 beträgt 18 Jahre.
Die Fahrerlaubnisse der Klassen A1 und AM sind eingeschlossen.
FÜHRERSCHEINKLASSE A1
Die Zweirad-Führerscheinklasse A1 befähigt zum Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von maximal 11 kW und einem Hubraum bis zu 125 ccm. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht darf 0,1 kW pro Kilogramm dabei nicht übersteigen.
Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A1 beträgt 16 Jahre.
Eingeschlossen ist die Klasse AM.
FÜHRERSCHEINKLASSE AM
Die Führerscheinklasse AM befähigt zum Fahren von zweirädrigen und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie Krafträdern und vierrädrigen Leichtkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von jeweils maximal 45 km/h und 50 ccm Hubraum.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse AM beträgt 16 Jahre.
FÜHRERSCHEINKLASSE MOFA
Die Führerscheinklasse Mofa erlaubt das Fahren eines einsitzigen Zweirads mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einem Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm.
Das Mindestalter für den Erwerb des Mofaführerscheins liegt bei 15 Jahren.
FÜHRERSCHEINKLASSE B196
A1 Upgrade zum Autoführerschein (B196) – OHNE Prüfung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Voraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre
5 Jahr Vorbesitz der Führerscheinklasse B
Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich!
B196 ist eine nationale Erweiterung der Klasse B, deshalb darf damit nicht im Ausland gefahren werden!
Praktischer Teil
5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
In den praktischen Übungen müssen folgende Inhalte erlernt und beherrscht werden um die Fahrerschulung erfolgreich abzuschließen:
- Fahren eines Schrittgeschwindigkeitsslaloms
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Gefahrenbremsung aus 50 km/h)
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Ausweichen nach Abbremsen
- Slalom
- Langer Slalom
- Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
- Stop and Go
- Kreisfahrt
- Fahren in Fahrstreifen
- Fahren in Kurve
- Fahren in Schutzkleidung
- Fahren auf Überlandstraßen
- Fahren auf der Autobahn
Theoretischer Teil
4 klassenspezifische Motorradunterrichte zu je 90 Minuten
In den praktischen Übungen müssen folgende Inhalte erlernt und beherrscht werden um die Fahrerschulung erfolgreich abzuschließen:
- Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
- Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
- Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
- Fahrtechnik und Fahrphysik
Keine theoretische und praktische Prüfung!
Am Ende der Ausbildung bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung, mit deren Vorlage bei der Führerscheinstelle dann die Schlüsselziffer 196 eingetragen wird.
Benötigte Unterlagen bei der Führerscheinstelle:
Gültigen Personalausweis oder Reisepass
Biometrisches Passbild
MOTORRAD, MOFA, ROLLER
FÜHRERSCHEINKLASSE A
Die Zweirad-Führerscheinklasse A erlaubt das Fahren eines Kraftrads (Motorrad), auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Für den Direkterwerb liegt das Mindestalter bei 24 Jahren. Bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 bei 20 Jahren. Eingeschlossen sind die Klassen A2, A1 und AM.
FÜHRERSCHEINKLASSE A2
Die Führerscheinklasse A2 erlaubt das Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von maximal 35 kW, bei denen das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht 0,2 kW pro Kilogramm nicht übersteigt.
Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A2 beträgt 18 Jahre.
Die Fahrerlaubnisse der Klassen A1 und AM sind eingeschlossen.
FÜHRERSCHEINKLASSE A1
Die Zweirad-Führerscheinklasse A1 befähigt zum Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von maximal 11 kW und einem Hubraum bis zu 125 ccm. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht darf 0,1 kW pro Kilogramm dabei nicht übersteigen.
Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A1 beträgt 16 Jahre.
Eingeschlossen ist die Klasse AM.
FÜHRERSCHEINKLASSE AM
Die Führerscheinklasse AM befähigt zum Fahren von zweirädrigen und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie Krafträdern und vierrädrigen Leichtkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von jeweils maximal 45 km/h und 50 ccm Hubraum.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse AM beträgt 16 Jahre.
FÜHRERSCHEINKLASSE MOFA
Die Führerscheinklasse Mofa erlaubt das Fahren eines einsitzigen Zweirads mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einem Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm.
Das Mindestalter für den Erwerb des Mofaführerscheins liegt bei 15 Jahren.
FÜHRERSCHEINKLASSE B196
A1 Upgrade zum Autoführerschein (B196) – OHNE Prüfung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Voraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre
5 Jahr Vorbesitz der Führerscheinklasse B
Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich!
B196 ist eine nationale Erweiterung der Klasse B, deshalb darf damit nicht im Ausland gefahren werden!
Praktischer Teil
5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
In den praktischen Übungen müssen folgende Inhalte erlernt und beherrscht werden um die Fahrerschulung erfolgreich abzuschließen:
- Fahren eines Schrittgeschwindigkeitsslaloms
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Gefahrenbremsung aus 50 km/h)
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Ausweichen nach Abbremsen
- Slalom
- Langer Slalom
- Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
- Stop and Go
- Kreisfahrt
- Fahren in Fahrstreifen
- Fahren in Kurve
- Fahren in Schutzkleidung
- Fahren auf Überlandstraßen
- Fahren auf der Autobahn
Theoretischer Teil
4 klassenspezifische Motorradunterrichte zu je 90 Minuten
In den praktischen Übungen müssen folgende Inhalte erlernt und beherrscht werden um die Fahrerschulung erfolgreich abzuschließen:
- Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
- Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
- Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
- Fahrtechnik und Fahrphysik
Keine theoretische und praktische Prüfung!
Am Ende der Ausbildung bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung, mit deren Vorlage bei der Führerscheinstelle dann die Schlüsselziffer 196 eingetragen wird.
Benötigte Unterlagen bei der Führerscheinstelle:
Gültigen Personalausweis oder Reisepass
Biometrisches Passbild
MOTORRAD, MOFA, ROLLER
FÜHRERSCHEIN-KLASSE A
Die Zweirad-Führerscheinklasse A erlaubt das Fahren eines Kraftrads (Motorrad), auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Für den Direkterwerb liegt das Mindestalter bei 24 Jahren. Bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 bei 20 Jahren. Eingeschlossen sind die Klassen A2, A1 und AM.
FÜHRERSCHEIN-KLASSE A2
Die Führerscheinklasse A2 erlaubt das Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von maximal 35 kW, bei denen das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht 0,2 kW pro Kilogramm nicht übersteigt.
Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A2 beträgt 18 Jahre.
Die Fahrerlaubnisse der Klassen A1 und AM sind eingeschlossen.
FÜHRERSCHEIN-KLASSE A1
Die Zweirad-Führerscheinklasse A1 befähigt zum Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von maximal 11 kW und einem Hubraum bis zu 125 ccm. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht darf 0,1 kW pro Kilogramm dabei nicht übersteigen.
Das Mindestalter zum Erwerb der Führerscheinklasse A1 beträgt 16 Jahre.
Eingeschlossen ist die Klasse AM.
FÜHRERSCHEIN-KLASSE AM
Die Führerscheinklasse AM befähigt zum Fahren von zweirädrigen und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie Krafträdern und vierrädrigen Leichtkrafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von jeweils maximal 45 km/h und 50 ccm Hubraum.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse AM beträgt 16 Jahre.
FÜHRERSCHEIN-KLASSE MOFA
Die Führerscheinklasse Mofa erlaubt das Fahren eines einsitzigen Zweirads mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und einem Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm.
Das Mindestalter für den Erwerb des Mofaführerscheins liegt bei 15 Jahren.
FÜHRERSCHEINKLASSE B196
A1 Upgrade zum Autoführerschein (B196) – OHNE Prüfung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Voraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre
5 Jahr Vorbesitz der Führerscheinklasse B
Ein Aufstieg von A1 auf A2 nach § 15 FeV ist nicht möglich!
B196 ist eine nationale Erweiterung der Klasse B, deshalb darf damit nicht im Ausland gefahren werden!
Praktischer Teil
5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
In den praktischen Übungen müssen folgende Inhalte erlernt und beherrscht werden um die Fahrerschulung erfolgreich abzuschließen:
- Fahren eines Schrittgeschwindigkeitsslaloms
- Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Gefahrenbremsung aus 50 km/h)
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Ausweichen nach Abbremsen
- Slalom
- Langer Slalom
- Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
- Stop and Go
- Kreisfahrt
- Fahren in Fahrstreifen
- Fahren in Kurve
- Fahren in Schutzkleidung
- Fahren auf Überlandstraßen
- Fahren auf der Autobahn
Theoretischer Teil
4 klassenspezifische Motorradunterrichte zu je 90 Minuten
In den praktischen Übungen müssen folgende Inhalte erlernt und beherrscht werden um die Fahrerschulung erfolgreich abzuschließen:
- Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
- Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
- Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
- Fahrtechnik und Fahrphysik
Keine theoretische und praktische Prüfung!
Am Ende der Ausbildung bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung, mit deren Vorlage bei der Führerscheinstelle dann die Schlüsselziffer 196 eingetragen wird.
Benötigte Unterlagen bei der Führerscheinstelle:
Gültigen Personalausweis oder Reisepass
Biometrisches Passbild
FAHRLEHRER
FAHRLEHRER
DEINE VORTEILE
FAHRSCHULZWEIRÄDER: MOTORRÄDER, MOFAS, ROLLER

Piaggio Liberty 125 ABS
Für die Klassen: B196

Honda CB 500 F
Für die Klassen: A2

Yamaha MT 07 ABS Race blue
Für die Klassen: A

Honda CMX 500 Rebel
Für die Klassen: A2

Yamaha MT 07 ABS
Für die Klassen: A

KTM Duke 125 ABS
Für die Klassen: A1

Honda CB 500 F ABS
Für die Klassen: A2

Aprillia Roller SR
Für die Klassen: AM
FAHRSCHUL-ZWEIRÄDER: MOTORRÄDER, MOFAS, ROLLER

Piaggio Liberty 125 ABS
Für die Klassen: B196

Honda CB 500 F
Für die Klassen: A2

Yamaha MT 07 ABS Race blue
Für die Klassen: A

Honda CMX 500 Rebel
Für die Klassen: A2

Yamaha MT 07 ABS
Für die Klassen: A

KTM Duke 125 ABS
Für die Klassen: A1

Honda CB 500 F ABS
Für die Klassen: A2

Aprillia Roller SR
Für die Klassen: AM