ZERTIFIZIERT NACH AZAV
Unsere Fahrschule ist nach AZAV zertifiziert. Die LKW Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen können unter bestimmen Voraussetzungen gefördert werden. Jetzt mehr erfahren!
LKW
FÜHRERSCHEINKLASSE C
Die LKW-Führerscheinklasse C erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse C beträgt 21 Jahre.
Eingeschlossen ist die Klasse C1.
FÜHRERSCHEINKLASSE CE
Die Führerscheinklasse CE befähigt zum Fahren von Fahrzeugkombinationen der Klasse C und Anhängern oder Sattelschleppern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7500 Kilogramm.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse CE beträgt 21 Jahre. Der Vorbesitz der Klasse C ist notwendig. Eingeschlossen sind die Klassen BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Fahrer zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 und DE berechtigt ist.
FÜHRERSCHEINKLASSE C1
Die LKW-Führerscheinklasse C1 erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen (ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7.500 Kilogramm, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse C1 beträgt 18 Jahre.
Der Vorbesitz der Klasse B ist notwendig.
FÜHRERSCHEINKLASSE C1E
Die Führerscheinklasse C1E befähigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Fahrzeug der
Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm oder einem Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3.500 Kilogramm bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge 12.000 Kilo nicht übersteigt. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse C1E beträgt 18 Jahre. Der Vorbesitz der Klasse C1 ist notwendig. Eingeschlossen sind die Klassen BE sowie D1E, sofern der Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
LKW
FÜHRERSCHEINKLASSE C
Die LKW-Führerscheinklasse C erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse C beträgt 21 Jahre.
Eingeschlossen ist die Klasse C1.
FÜHRERSCHEINKLASSE CE
Die Führerscheinklasse CE befähigt zum Fahren von Fahrzeugkombinationen der Klasse C und Anhängern oder Sattelschleppern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7500 Kilogramm.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse CE beträgt 21 Jahre. Der Vorbesitz der Klasse C ist notwendig. Eingeschlossen sind die Klassen BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Fahrer zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 und DE berechtigt ist.
FÜHRERSCHEINKLASSE C1
Die LKW-Führerscheinklasse C1 erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen (ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7.500 Kilogramm, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse C1 beträgt 18 Jahre.
Der Vorbesitz der Klasse B ist notwendig.
FÜHRERSCHEINKLASSE C1E
Die Führerscheinklasse C1E befähigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Fahrzeug der
Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm oder einem Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3.500 Kilogramm bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge 12.000 Kilo nicht übersteigt. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse C1E beträgt 18 Jahre. Der Vorbesitz der Klasse C1 ist notwendig. Eingeschlossen sind die Klassen BE sowie D1E, sofern der Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
LKW
FÜHRERSCHEIN-KLASSE C
Die Führerscheinklasse C erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 Kilogramm, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse C beträgt 21 Jahre.
Eingeschlossen ist die Klasse C1.
FÜHRERSCHEIN-KLASSE CE
Die Führerscheinklasse CE befähigt zum Fahren von Fahrzeugkombinationen der Klasse C und Anhängern oder Sattelschleppern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7500 Kilogramm.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse CE beträgt 21 Jahre. Der Vorbesitz der Klasse C ist notwendig. Eingeschlossen sind die Klassen BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Fahrer zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 und DE berechtigt ist.
FÜHRERSCHEIN-KLASSE C1
Die Führerscheinklasse C1 erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen (ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7.500 Kilogramm, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse C1 beträgt 18 Jahre.
Der Vorbesitz der Klasse B ist notwendig.
FÜHRERSCHEIN-KLASSE C1E
Die Führerscheinklasse C1E befähigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Fahrzeug der
Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm oder einem Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3.500 Kilogramm bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge 12.000 Kilo nicht übersteigt. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse C1E beträgt 18 Jahre. Der Vorbesitz der Klasse C1 ist notwendig. Eingeschlossen sind die Klassen BE sowie D1E, sofern der Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.