
LANDWIRTSCHAFT
FÜHRERSCHEINKLASSE T
Die Traktor-Führerscheinklasse T befähigt zum Fahren von Zugmaschinen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten sowie selbstfahrender Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse T liegt bei 16 Jahren bei 40 km/h und 18 Jahren bei 60 km/h. Eingeschlossen sind die Führerscheinklassen L und AM.
FÜHRERSCHEINKLASSE L
Die Führerscheinklasse L befähigt zum Fahren von Zugmaschinen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten oder Kombinationen aus diesen Maschinen wenn sie höchstens mit 25 km/h geführt werden. Zusätzlich dürfen selbstfahrender Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden..
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse L liegt bei 16 Jahren.
LANDWIRTSCHAFT
FÜHRERSCHEINKLASSE T
Die Traktor-Führerscheinklasse T befähigt zum Fahren von Zugmaschinen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten sowie selbstfahrender Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse T liegt bei 16 Jahren bei 40 km/h und 18 Jahren bei 60 km/h. Eingeschlossen sind die Führerscheinklassen L und AM.
FÜHRERSCHEINKLASSE L
Die Führerscheinklasse L befähigt zum Fahren von Zugmaschinen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten oder Kombinationen aus diesen Maschinen wenn sie höchstens mit 25 km/h geführt werden. Zusätzlich dürfen selbstfahrender Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden..
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse L liegt bei 16 Jahren.
LAND-WIRTSCHAFT
FÜHRERSCHEIN-KLASSE T
Die Traktor-Führerscheinklasse T befähigt zum Fahren von Zugmaschinen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten sowie selbstfahrender Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse T liegt bei 16 Jahren bei 40 km/h und 18 Jahren bei 60 km/h. Eingeschlossen sind die Führerscheinklassen L und AM.
FÜHRERSCHEIN-KLASSE L
Die Führerscheinklasse L befähigt zum Fahren von Zugmaschinen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten oder Kombinationen aus diesen Maschinen wenn sie höchstens mit 25 km/h geführt werden. Zusätzlich dürfen selbstfahrender Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden..
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse L liegt bei 16 Jahren.
FÜHRERSCHEIN-KLASSE T
FAHRLEHRER

Thomas Riedel
B, BE, B96, B196, A, A1, A2, AM, C, CE, C1, C1E, T, Mofa

Helmut Starz
B, BE, B96, B196, A, A1, A2, AM, C, CE, C1, C1E, T, Mofa

Ludwig Klatt
B, BE, B96, B196, A, A1, A2, AM, C, CE, C1, C1E, T, Mofa
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Thomas Riedel
B, BE, B96, B196, A, A1, A2, AM, C, CE, C1, C1E, T, Mofa

Helmut Starz
B, BE, B96, B196, A, A1, A2, AM, C, CE, C1, C1E, T, Mofa

Ludwig Klatt
B, BE, B96, B196, A, A1, A2, AM, C, CE, C1, C1E, T, Mofa