LANDWIRTSCHAFT
FÜHRERSCHEINKLASSE T
Die Traktor-Führerscheinklasse T befähigt zum Fahren von Zugmaschinen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten sowie selbstfahrender Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse T liegt bei 16 Jahren bei 40 km/h und 18 Jahren bei 60 km/h. Eingeschlossen sind die Führerscheinklassen L und AM.
FÜHRERSCHEINKLASSE L
Die Führerscheinklasse L befähigt zum Fahren von Zugmaschinen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten oder Kombinationen aus diesen Maschinen wenn sie höchstens mit 25 km/h geführt werden. Zusätzlich dürfen selbstfahrender Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden..
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse L liegt bei 16 Jahren.
LANDWIRTSCHAFT
FÜHRERSCHEINKLASSE T
Die Traktor-Führerscheinklasse T befähigt zum Fahren von Zugmaschinen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten sowie selbstfahrender Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse T liegt bei 16 Jahren bei 40 km/h und 18 Jahren bei 60 km/h. Eingeschlossen sind die Führerscheinklassen L und AM.
FÜHRERSCHEINKLASSE L
Die Führerscheinklasse L befähigt zum Fahren von Zugmaschinen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten oder Kombinationen aus diesen Maschinen wenn sie höchstens mit 25 km/h geführt werden. Zusätzlich dürfen selbstfahrender Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden..
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse L liegt bei 16 Jahren.
LAND-WIRTSCHAFT
FÜHRERSCHEIN-KLASSE T
Die Traktor-Führerscheinklasse T befähigt zum Fahren von Zugmaschinen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten sowie selbstfahrender Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h.
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse T liegt bei 16 Jahren bei 40 km/h und 18 Jahren bei 60 km/h. Eingeschlossen sind die Führerscheinklassen L und AM.
FÜHRERSCHEIN-KLASSE L
Die Führerscheinklasse L befähigt zum Fahren von Zugmaschinen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten oder Kombinationen aus diesen Maschinen wenn sie höchstens mit 25 km/h geführt werden. Zusätzlich dürfen selbstfahrender Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden..
Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse L liegt bei 16 Jahren.