GABELSTAPLERLEHRGÄNGE UND ABSEILLEHRGÄNGE VOM HOCHREGALSTAPLER
Ausbildung bei uns in der Fahrschule oder direkt bei Ihnen im Unternehmen!
Jeder, der einen Gabelstapler führt, muss mit diesen Geräten sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können.
Vielfach herrscht die Meinung, dass man mit dem Besitz eines Führerscheins auch bedenkenlos zum Steuern von Gabelstaplern geeignet ist.
Dies ist, wie die Unfallzahlen zeigen, ein gefährlicher Trugschluss. Die Anforderungen, die an einen Gabelstaplerfahrer gestellt werden, sind andere als bei Kraftfahrern, da im innerbetrieblichen Transport andere Risiken als im Straßenverkehr vorliegen.
Ausbildung & Prüfung nach den Vorschriften der BG
Toms Fahrschule bildet nach den neusten Vorschriften der Berufsgenossenschaft aus und nimmt nach den Vorschriften der BG die theoretische und praktische Prüfung ab. Die Gabelstaplerfahrerausbildung kann in unserer Fahrschule oder direkt, praxisbezogen in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden. Die Abseilschulung wird ausschließlich in Ihrem Unternehmen durchgeführt. Voraussetzung für eine betriebliche Ausbildung ist das ein Gabelstapler, bzw. ein Hochregalstapler mit gültiger UVV Plakette vorhanden ist.
Sie sind noch nie mit einem Gabelstapler gefahren oder haben die Abseilvorrichtung noch nie bentutzt
Kein Problem! Personen ohne Erfahrung können zusätzlich Fahrs- oder Ausbildungsstunden buchen. Wir erstellen Ihnen gerne ein detailliertes Angebot, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.
Voraussetzungen für die Ausbildung:
- Mindestalter 18 Jahre, mit 16 Jahren nur für berufliche Ausbildung
- gesundheitliche Eignung, G25/G41 Untersuchung, für das Steuern von
Gabelstaplern (Bei einer Ausbildung ohne ärztliche Untersuchung können
wegen gesundheitlicher Bedenken vom Arzt können im Nachhinein
keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden) - Lichtbild (normal)
- Fahrpraxis vorhanden (Fahrstunden können dazu gebucht werden)
- Deutschkenntnisse vorhanden
- Unterricht ausschließlich in Deutsch
- Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung am Gerät.
GABELSTAPLER LEHRGÄNGE - DIE AUSBILDUNGSSTUFEN
Allgemeine Grundausbildung auf dem Frontgabelstapler.
Die Ausbildungsstufe 1 muss mit einer dokumentieren theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen werden.
Für die weiteren Ausbildungsstufe ist die erfolgreich abgeschlossene Stufe 1 erforderlich.
Die Ausbildung auf dem Teleskopstapler, in unserem Rahmen, beinhaltet:
- Oberwagen mit Gabelzinken (Stufe 2)
- Oberwagen mit Hubarbeitsbühne (Stufe 2b)
Umfang der Ausbildungsstufe 2:
- spezielle Flurförderzeuge
- Containerstapler
- Regalflurförderzeuge
- Schmalgangstapler
- Kommissionierstapler
- Vierwegestapler
- Mehrwegestapler
- Seitenstapler
- Schubmaststapler
- Quergabelstapler
- Raupenstapler
- ferngesteuerte Stapler
- Schlepper
- besondere Anbaugeräte
Die Ausbildungsstufe 2 muss mit einer dokumentieren theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen werden.
Für die weiteren Ausbildungsstufe ist die erfolgreich abgeschlossene Stufe 2 erforderlich.
Betriebliche Ausbildung:
- gerätebezogener Teil
- verhaltensbezogener Teil
- jährliche geforderte Weiterbildung