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News!! Stand 07.05.2020

Stand 07.05.2020 – ohne Gewähr (Ministerium klärt noch einzelne Punkte)

Es dürfen praktisch und theoretisch, ausschließlich Ersterwerber/innen geschult werden.
• keine Erweiterung
• keine Wiedererteilung
• keine Schlüsselzahlen wie B196 oder B96.
Jeder Schüler/Jede Schülerin darf max. 60 Minuten am Tag fahren. Es sind also keine Sonderfahrten (Überland- und Autobahnfahrten – 90 Minuten Block) möglich.
Während der Fahrstunde besteht Maskenpflicht!
Ein Theorieunterricht darf auch nur 60 Minuten dauern. Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Teilnehmer muss eingehalten werden. Die Abstands- und Hygieneregeln findet ihr auf unserer Homepage unter Aktuelles. Diese sind unbedingt zu beachten!
Dies gilt jetzt bis zum 17. Mai danach kommt eine neue Verordnung

Wichtig!
Bis auf weiteres sind nur Online-Anmeldungen möglich. Beratung bitte telefonisch oder per Mail. Bitte unbedingt einen Termin vereinbaren, bevor ihr in die Fahrschule kommt. Eine Selbstauskunft für Besucher ist vorab auszufüllen (Dokument wird bei Terminabsprache zur Verfügung gestellt bzw. findet ihr hier auf unserer Homepage).

Selbstauskunft

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